Fragen und Antworten
Warum ist eine private Altersvorsorge sinnvoll?
Wer heute im Berufsleben steht, möchte auch im Alter keine großen finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Das gesetzliche Renten-Niveau sinkt seit Jahren und auch in Zukunft werden die heutigen Beitragszahler später mit weniger Geld auskommen müssen. Altersarmut droht!
Um den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen zu können, ist der frühe Abschluss einer privaten Rentenversicherung wichtig. Hier sichert die Riester-Rente den gewohnten Lebensstandard ab. Sie schließt die sogenannte "Rentenlücke", also die Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente.
Wussten Sie schon? Der Staat fördert die Riester-Rente mit bis zu 39.500 €*. Sichern Sie sich jetzt die staatliche Zulage! Gerade für Geringverdiener ist die Riester-Rente eine optimale Möglichkeit, später nicht in Altersarmut abzurutschen und nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Der Staat fördert Riester-Sparer - wer profitiert?
Unmittelbar von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Hierzu gehören Arbeitnehmer, Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung, Versicherte während Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie versicherungspflichtige Selbständige.
Einen mittelbaren (abgeleiteten) Anspruch auf staatliche Förderung haben Ehepartner, wenn ein Teil des Paares zulagenberechtigt ist. Ebenfalls profitieren aktive Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst.
Keinen Anspruch auf Förderung hingegen haben zum Beispiel freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Auch bei Arbeitslosigkeit besteht ein Anspruch auf Förderung zur Riester-Rente. Dies gilt für Arbeitslosengeld 1 wie für Arbeitslosengeld 2. Jedoch müssen die Einzahlungen und Zulagenanträge am aktuellen Einkommen angepasst werden.
In jedem Fall gilt jedoch der Mindesteigenbetrag von 60 €, um Förderung zu erhalten.